Laut aktueller Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt können wir die Stiftskirche mit ihren Schatzkammern unter einem 2G-Modell für unsere Gäste öffnen.
Das heißt fur Sie, dass Sie als nachweislich geimpfte oder genesene Person eine Besichtigung genießen können. Im Haus gilt weiterhin eine Maskenpflicht und wir bitten um Einhaltung der nötigen Mindestabstände. Bitte halten Sie Ihren entsprechenden Nachweis bereit.
Sobald Sie den Raum betreten, bekommen Sie noch ein g mehr - gesegnet.
Herzlich Willkommen und bleiben Sie gesund!